OpenContract Notice · 17WorksAMP / GPATED 116/2026

Generalsanierung Rosenheim-Freilassing, Personenbahnhöfe Übersee; Los 2.3 (Zweitausschreibung)

Publication (OJ)

Jun 18, 2026

Submission Deadline

Jun 26, 2026 09:00

Procedure Type

Open procedure

Buyer headquarters

Frankfurt Main (60327) — DE712

Execution location

München (80686) — DE212

Description

Generalsanierung Rosenheim-Freilassing, Personenbahnhöfe Übersee; Los 2.3 (Zweitausschreibung)

CPV Codes

4500000045210000

Lots (1)

LOT-0001Generalsanierung Rosenheim-Freilassing, Personenbahnhöfe Übersee; Los 2.3 (Zweitausschreibung)
45000000452100002026-08-282028-03-31

Award criteria

Preis

Review procedures

Review body

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

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