AwardedContract Award · 29ServicesAMP / GPATED 116/2026

Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb DAStietz

Contracting Authority

Publication (OJ)

Jun 18, 2026

Procedure Type

Open procedure

Bids received

13 bids received

Buyer headquarters

Chemnitz (09111) — DED41

Description

Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb DAStietz

CPV Codes

79710000797130007999500079992000

Lots (1)

LOT-0000Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb DAStietz

Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb dasTietz über einen Vertragszeitraum vom 03.07.2026 bis 02.07.2030. auszuführende Leistungen über den gesamten Vertragszeitraum - Wachschutz für das gesamte Gebäude - Alarmaufschaltung und Alarmverfolgung - Aufschaltung Brandschutzmeldezentrale auf 24h-Leitstelle - Kassengeschäfte - Rücksortierung von Medien der Stadtbibliothek Chemnitz - Museumsaufsicht im Museum für Naturkunde - Brandwache / Sicherheits- und Separatwachdienst

797100007971300079995000799920002026-07-032030-07-02

Award criteria

Servicekonzept über die Ausführung der Leistung entsprechend den Vorgaben der Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis Pkt 4 und Anlage "10260002_Wertungsmatrix.xlsx"

Review procedures

Review body

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig — Leipzig

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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