Kommandowagen
Contracting Authority
Publication (OJ)
Submission Deadline
Contract Duration
Procedure Type
Lots
Buyer headquarters
Sector
Description
Lieferung eines serienmäßigen PKW-Fahrgestell und Umbau zum sonstigen Fahrzeug Feuerwehr gemäß DIN SPEC 14507-5 und DIN EN 1846
CPV Codes
Lots (2)
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Beschaffung von 4 Stück Kommandowagen KdoW nach DIN SPEC 14507-5 auf Grundlage folgender Normen, Richtlinien, Regeln und Vorschriften (in der jeweils aktuellen Fassung): ► DIN EN 1846 Feuerwehrfahrzeuge, Teil 1 bis 3 ► DIN 14502-2 Feuerwehrfahrzeuge, Teil 2, Zusätzliche Festlegungen zu DIN EN1846-2 und DIN EN1846-3 ► DIN 14502-3:2022-3 Farbgebung und besondere Kennzeichnung von Feuerwehrfahrzeugen ► DIN 14610 Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebbenutzer ► DIN 14800 Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge ► Die EMV-Richtlinie 2004/108/EG bzw. 2014/30/EU ist unbedingt einzuhalten. ► StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung der BRD ► UVV - alle tangierenden Unfallverhütungsvorschriften ► alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik
Award criteria
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Beschaffung von 1 Stück Kommandowagen KdoW nach DIN SPEC 14507-5 auf Grundlage folgender Normen, Richtlinien, Regeln und Vorschriften (in der jeweils aktuellen Fassung): ► DIN EN 1846 Feuerwehrfahrzeuge, Teil 1 bis 3 ► DIN 14502-2 Feuerwehrfahrzeuge, Teil 2, Zusätzliche Festlegungen zu DIN EN1846-2 und DIN EN1846-3 ► DIN 14502-3:2022-3 Farbgebung und besondere Kennzeichnung von Feuerwehrfahrzeugen ► DIN 14610 Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebbenutzer ► DIN 14800 Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge ► Die EMV-Richtlinie 2004/108/EG bzw. 2014/30/EU ist unbedingt einzuhalten. ► StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung der BRD ► UVV - alle tangierenden Unfallverhütungsvorschriften ► alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik
Award criteria
Review procedures
Review body
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)