OpenContract Notice · 16WorksAMP / GPATED 116/2026

Technische Aussenanlagen RW und SW

Contracting Authority

Publication (OJ)

Jun 18, 2026

Submission Deadline

Jul 21, 2026 10:00

Procedure Type

Open procedure

Buyer headquarters

Landshut (84034) — DE221

Execution location

Straubing (94315) — DE223

Description

Baumaßnahme: Neubau Flussmeisterstelle Straubing, Technische Aussenanlagen RW und SW, Art und Umfang der Leistung: - RW und SW: 1.350 m3 Baugrubenaushub; 700 m Rohrleitung PP DN 150-300; 18 St. Kontrollschächte DN 1000; 6 St. Sedimentations- und Abscheideranlagen; 100 m E-Leerrohr DN 100-150; - Versickerungsbecken: 1.500 m3 Boden lösen, 550 m3 Filterkies; 2.600 m3 Bodenentsorgung Z0 und Z1.1

CPV Codes

45231300

Lots (1)

LOT-0000Technische Aussenanlagen RW und SW

Baumaßnahme: Neubau Flussmeisterstelle Straubing, Technische Aussenanlagen RW und SW, Art und Umfang der Leistung: - RW und SW: 1.350 m3 Baugrubenaushub; 700 m Rohrleitung PP DN 150-300; 18 St. Kontrollschächte DN 1000; 6 St. Sedimentations- und Abscheideranlagen; 100 m E-Leerrohr DN 100-150; - Versickerungsbecken: 1.500 m3 Boden lösen, 550 m3 Filterkies; 2.600 m3 Bodenentsorgung Z0 und Z1.1

452313002026-09-282027-04-15

Award criteria

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Review procedures

Review body

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern — München

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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