Handelslehranstalten Lohne - Neubau Aula und Verwaltung - Betonwerksteinarbeiten
Contracting Authority
Publication (OJ)
Submission Deadline
Contract Duration
Procedure Type
Buyer headquarters
Execution location
Sector
Description
Betonwerksteinarbeiten
CPV Codes
Lots (1)
250 m² Betonwerkstein-Bodenbelag verlegen; 62 Stck Betonwerkstein-Stufen verlegen
Award criteria
Review procedures
Review body
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung — Lüneburg
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.